1 Allgemein
		Im Geschäftsverkehr von Albis Photonics gelten ausschliesslich die 
		nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende 
		Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von Albis Photonics 
		schriftlich bestätigt werden. Anderslautende Bedingungen des 
		Auftraggebers, auch wenn sie im Auftrag beigefügt oder darin erwähnt 
		sind, verpflichten uns nur, wenn sie von Albis Photonics ausdrücklich 
		schriftlich anerkannt sind. 
		2 Vertragsgegenstand
		Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus den Angebots- und 
		Auftragsformularen in Verbindung mit diesen Geschäftsbedingungen. 
		3 Zahlungskonditionen
		Die Rechnungsbeträge sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart 
		wird, spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum netto und ohne Abzüge 
		zahlbar. Alle Preisangaben verstehen sich exkl. MWSt. 
		Warenlieferungen erfolgen unverpackt ab Werk. Für Expresssendungen wird 
		ein Zuschlag in Abhängigkeit von der Speditionsart erhoben. Für 
		Lieferungen innerhalb der Schweiz wird ausschliesslich in CHF 
		fakturiert. 
		Zahlungen in EUR oder einer anderen Währung sind in der Angebotsphase zu 
		definieren und werden im gegenseitigen Einvernehmen akzeptiert. 
		Wechselkursänderungen können zu Preisanpassungen führen. 
		Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe 
		von 5% über dem 3-Monats-Libor-Zinssatz jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer 
		zu entrichten. 
		4 Gewährleistung und Haftung
		Albis Photonics haftet nur für einen nachweislich vorsätzlich oder grob 
		fahrlässig verursachten Schaden. Jegliche Haftung von Albis Photonics 
		für leichtes und mittleres Verschulden sowohl aus Vertragsverletzung 
		(Haftung aus Mängeln an den gelieferten Produkten, aus Lieferverzug, aus 
		Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, Zeichnungen, Modellen etc.) als 
		auch aus unerlaubter Handlung wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit 
		im Folgenden nicht etwas anderes vorgesehen ist. 
		Insbesondere haftet Albis Photonics nicht für Schäden, die nach den 
		Stand der Wissenschaft und Technik nicht vorhersehbar gewesen sind, 
		sowie für Schäden, die aus Werkzeug-, Formen und Betriebsmittelbau 
		entstanden. 
		Bei allfälligen Mängeln an den von Albis Photonics gelieferten Produkten 
		hat der Kunde die gesetzliche Prüfungs- und Mängelrügepflicht zu 
		erfüllen. Bei rechtswirksam gerügten Mängeln ist Albis Photonics nach 
		ihrer Wahl zu drei Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen berechtigt und 
		verpflichtet. Werden auch durch diese Nachbesserungen und 
		Ersatzlieferungen die Mängel nicht behoben, so steht dem Kunden 
		ausschliesslich das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. In diesem Fall 
		kann er lediglich die geleisteten Zahlungen ohne Zins zurückfordern und 
		hat die empfangenen Produkte Albis Photonics zurückzugeben. 
		5 Entwicklungsaufträge im Besonderen
		Geheimhaltung 
		Albis Photonics verpflichtet sich, alle ihr durch die Zusammenarbeit mit 
		dem Auftraggeber bekannt gewordenen technischen Informationen sowie 
		sonstige Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu 
		behandeln. 
		Geistiges Eigentum (Urheberrechte, Know-How, ...) 
		
		Das geistige Eigentum an Plänen, Zeichnungen, technischen Unterlagen und 
		Softwareprogrammen sowie alle damit verbundenen Rechte verbleiben bei 
		Albis Photonics. Innerhalb der jeweiligen Anwendung erhält der Kunde ein 
		zeitlich unlimitiertes, nicht exklusives Nutzungsrecht. Nutzungs- und 
		Verwertungsrechte des Kunden sind nicht übertragbar. Sie werden erst 
		nach vollständiger Bezahlung der Entwicklungsleistungen von Albis 
		Photonics an den Auftraggeber übertragen. 
		Gesondert gewährte Nutzungs- und Verwertungsrechte können schriftlich 
		vereinbart werden. 
		Gewerbliche Schutzrechte (Immaterialgüterrechte) 
		Die sich bei der Ausführung des Auftrags ergebenden gewerblichen 
		Schutzrechte (Patent, Design, ...) stehen dem Auftraggeber zu. Der 
		Auftraggeber entscheidet nach Rücksprache mit Albis Photonics über die 
		Anmeldung von Schutzrechten. 
		Haftung für Verletzung von Immaterialgüterrechten 
		Albis Photonics übernimmt keine Garantie für die Neuheit des 
		entwickelten oder hergestellten Produkts. Ebenso wenig garantiert Albis 
		Photonics dem Kunden, dass das entwickelte oder hergestellte Produkt 
		keine Immaterialgüterrechte Dritter verletzt. 
		Vorschriften und Normen 
		Der Auftraggeber kommuniziert in der Angebotsphase alle im jeweiligen 
		Projekt geltenden Gesetze, Vorschriften und Normen an Albis Photonics. 
		Für die Vollständigkeit der relevanten Vorschriften und Normen übernimmt 
		Albis Photonics keine Garantie. 
		Übernahme, Abnahme und Gefahrübergang 
		Der Auftraggeber hat das Entwicklungsresultat nach Anzeige der 
		Bereitstellung abzunehmen und zu übernehmen. Mit Abnahme geht die Gefahr 
		auf den Auftraggeber über. Kommt der Auftraggeber in Verzug der Annahme, 
		so geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung auf ihn über. 
		Erfolgt die Übergabe nicht bei Albis Photonics in Zürich, geht die 
		Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Entwicklung an ihn spediert 
		wird. 
		Gewährleistung und Haftung bei Entwicklungsaufträgen 
		Albis Photonics gewährleistet ausschliesslich, dass die von ihr 
		erstellten Entwürfe, Zeichnungen, Modelle und Entwicklungsergebnisse 
		nicht von den Absprachen mit dem Kunden abweichen. Bei solchen 
		Abweichungen ist Albis Photonics ausschliesslich berechtigt und 
		verpflichtet, drei Nachbesserungen vorzunehmen. Bleiben diese erfolglos, 
		so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen 
		gelten die Bestimmungen unter Ziffer 4 Gewährleistung und Haftung. 
		6 Eigentumsvorbehalt
		Die von Albis Photonics gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen 
		Bezahlung des gesamten Kaufpreises im Eigentum von Albis Photonics. 
		Albis Photonics ist berechtigt, an der von ihr gelieferten Ware, einen 
		Eigentumsvorbehalt zu begründen und im Eigentumsvorbehaltsregister 
		eintragen zu lassen. Der Käufer ist dabei mit dem Eintrag eines 
		Eigentumsvorbehaltes ausdrücklich einverstanden. 
		Bei Beschlagnahme oder Pfändung der Ware vor Bezahlung ist der Käufer 
		verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Zudem hat der 
		Käufer Albis Photonics unverzüglich zu benachrichtigen. 
		7 Datenschutz
		Zum Zwecke der Vertragsabwicklung und 
		Kundenbetreuung werden personen- und firmenbezogene Daten des 
		Auftraggebers von Albis Photonics gesicher 
		8 Ungültigkeit vertraglicher Vereinbarungen
		Sind besondere vertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien oder 
		Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingung ungültig 
		oder nichtig, hat das nicht die Ungültigkeit oder Nichtigkeit der 
		gesamten Vereinbarung zur Folge. Vielmehr sind die ungültigen oder 
		nichtigen Bestimmungen von den Vertragsparteien oder vom Richter durch 
		solche zu ersetzen, welche der anwendbaren Rechtsordnung entsprechen und 
		den zu ersetzenden Bestimmungen wirtschaftlich möglichst nahe kommen. 
		9 Anwendbares Recht
		Der gesamte Geschäftsverkehr mit Albis Photonics unterliegt dem 
		schweizerischen Recht. Für alle sich aus dem Geschäftsverkehr mit Albis 
		Photonics ergebenden Streitigkeiten gilt CH-8045 Zürich, Schweiz, als 
		Gerichtsstand und Erfüllungsort. 
		10 Streitbeilegung
		Bei allfälligen Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten haben die 
		Parteien zunächst sämtliche Möglichkeiten einer gütlichen 
		Streitbeilegung auszuschöpfen. Sie dürfen die Gerichte erst dann 
		anrufen, wenn keine gütliche Einigung möglich ist. 
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