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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1 Allgemein

Im Geschäftsverkehr von Albis Photonics gelten ausschliesslich die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von Albis Photonics schriftlich bestätigt werden. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers, auch wenn sie im Auftrag beigefügt oder darin erwähnt sind, verpflichten uns nur, wenn sie von Albis Photonics ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.

2 Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus den Angebots- und Auftragsformularen in Verbindung mit diesen Geschäftsbedingungen.

3 Zahlungskonditionen

Die Rechnungsbeträge sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum netto und ohne Abzüge zahlbar. Alle Preisangaben verstehen sich exkl. MWSt.

Warenlieferungen erfolgen unverpackt ab Werk. Für Expresssendungen wird ein Zuschlag in Abhängigkeit von der Speditionsart erhoben. Für Lieferungen innerhalb der Schweiz wird ausschliesslich in CHF fakturiert.

Zahlungen in EUR oder einer anderen Währung sind in der Angebotsphase zu definieren und werden im gegenseitigen Einvernehmen akzeptiert. Wechselkursänderungen können zu Preisanpassungen führen.

Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem 3-Monats-Libor-Zinssatz jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

4 Gewährleistung und Haftung

Albis Photonics haftet nur für einen nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden. Jegliche Haftung von Albis Photonics für leichtes und mittleres Verschulden sowohl aus Vertragsverletzung (Haftung aus Mängeln an den gelieferten Produkten, aus Lieferverzug, aus Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, Zeichnungen, Modellen etc.) als auch aus unerlaubter Handlung wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit im Folgenden nicht etwas anderes vorgesehen ist.

Insbesondere haftet Albis Photonics nicht für Schäden, die nach den Stand der Wissenschaft und Technik nicht vorhersehbar gewesen sind, sowie für Schäden, die aus Werkzeug-, Formen und Betriebsmittelbau entstanden.

Bei allfälligen Mängeln an den von Albis Photonics gelieferten Produkten hat der Kunde die gesetzliche Prüfungs- und Mängelrügepflicht zu erfüllen. Bei rechtswirksam gerügten Mängeln ist Albis Photonics nach ihrer Wahl zu drei Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen berechtigt und verpflichtet. Werden auch durch diese Nachbesserungen und Ersatzlieferungen die Mängel nicht behoben, so steht dem Kunden ausschliesslich das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. In diesem Fall kann er lediglich die geleisteten Zahlungen ohne Zins zurückfordern und hat die empfangenen Produkte Albis Photonics zurückzugeben.

5 Entwicklungsaufträge im Besonderen

Geheimhaltung

Albis Photonics verpflichtet sich, alle ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen technischen Informationen sowie sonstige Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.

Geistiges Eigentum (Urheberrechte, Know-How, ...)

Das geistige Eigentum an Plänen, Zeichnungen, technischen Unterlagen und Softwareprogrammen sowie alle damit verbundenen Rechte verbleiben bei Albis Photonics. Innerhalb der jeweiligen Anwendung erhält der Kunde ein zeitlich unlimitiertes, nicht exklusives Nutzungsrecht. Nutzungs- und Verwertungsrechte des Kunden sind nicht übertragbar. Sie werden erst nach vollständiger Bezahlung der Entwicklungsleistungen von Albis Photonics an den Auftraggeber übertragen.

Gesondert gewährte Nutzungs- und Verwertungsrechte können schriftlich vereinbart werden.

Gewerbliche Schutzrechte (Immaterialgüterrechte)

Die sich bei der Ausführung des Auftrags ergebenden gewerblichen Schutzrechte (Patent, Design, ...) stehen dem Auftraggeber zu. Der Auftraggeber entscheidet nach Rücksprache mit Albis Photonics über die Anmeldung von Schutzrechten.

Haftung für Verletzung von Immaterialgüterrechten

Albis Photonics übernimmt keine Garantie für die Neuheit des entwickelten oder hergestellten Produkts. Ebenso wenig garantiert Albis Photonics dem Kunden, dass das entwickelte oder hergestellte Produkt keine Immaterialgüterrechte Dritter verletzt.

Vorschriften und Normen

Der Auftraggeber kommuniziert in der Angebotsphase alle im jeweiligen Projekt geltenden Gesetze, Vorschriften und Normen an Albis Photonics. Für die Vollständigkeit der relevanten Vorschriften und Normen übernimmt Albis Photonics keine Garantie.

Übernahme, Abnahme und Gefahrübergang

Der Auftraggeber hat das Entwicklungsresultat nach Anzeige der Bereitstellung abzunehmen und zu übernehmen. Mit Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Kommt der Auftraggeber in Verzug der Annahme, so geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung auf ihn über. Erfolgt die Übergabe nicht bei Albis Photonics in Zürich, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Entwicklung an ihn spediert wird.

Gewährleistung und Haftung bei Entwicklungsaufträgen

Albis Photonics gewährleistet ausschliesslich, dass die von ihr erstellten Entwürfe, Zeichnungen, Modelle und Entwicklungsergebnisse nicht von den Absprachen mit dem Kunden abweichen. Bei solchen Abweichungen ist Albis Photonics ausschliesslich berechtigt und verpflichtet, drei Nachbesserungen vorzunehmen. Bleiben diese erfolglos, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen unter Ziffer 4 Gewährleistung und Haftung.

6 Eigentumsvorbehalt

Die von Albis Photonics gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises im Eigentum von Albis Photonics.

Albis Photonics ist berechtigt, an der von ihr gelieferten Ware, einen Eigentumsvorbehalt zu begründen und im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Der Käufer ist dabei mit dem Eintrag eines Eigentumsvorbehaltes ausdrücklich einverstanden.

Bei Beschlagnahme oder Pfändung der Ware vor Bezahlung ist der Käufer verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Zudem hat der Käufer Albis Photonics unverzüglich zu benachrichtigen.

7 Datenschutz

Zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung werden personen- und firmenbezogene Daten des Auftraggebers von Albis Photonics gesicher

8 Ungültigkeit vertraglicher Vereinbarungen

Sind besondere vertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien oder Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingung ungültig oder nichtig, hat das nicht die Ungültigkeit oder Nichtigkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge. Vielmehr sind die ungültigen oder nichtigen Bestimmungen von den Vertragsparteien oder vom Richter durch solche zu ersetzen, welche der anwendbaren Rechtsordnung entsprechen und den zu ersetzenden Bestimmungen wirtschaftlich möglichst nahe kommen.

9 Anwendbares Recht

Der gesamte Geschäftsverkehr mit Albis Photonics unterliegt dem schweizerischen Recht. Für alle sich aus dem Geschäftsverkehr mit Albis Photonics ergebenden Streitigkeiten gilt CH-8045 Zürich, Schweiz, als Gerichtsstand und Erfüllungsort.

10 Streitbeilegung

Bei allfälligen Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten haben die Parteien zunächst sämtliche Möglichkeiten einer gütlichen Streitbeilegung auszuschöpfen. Sie dürfen die Gerichte erst dann anrufen, wenn keine gütliche Einigung möglich ist.

 
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